Chatbot-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was kleine Unternehmen jetzt tun müssen (in 30 Minuten erledigt)

Ab dem 2. August 2026 gilt: Wer einen Chatbot oder KI-Telefonassistenten im Kundenkontakt einsetzt, muss sicherstellen, dass Nutzer bei der ersten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Das verlangt Artikel 50 des EU AI Act.
Für die meisten kleinen Unternehmen ist das in 30 Minuten erledigt — ohne Anwalt, ohne Audit. Es geht im Kern um einen Satz in der Begrüßung und einen Blick auf Name und Avatar.
(Rechtlicher Hinweis: Praxisorientierte Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.)
Was Artikel 50 konkret verlangt
- KI-Interaktion offenlegen: Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren — es sei denn, es ist offensichtlich.
- KI-generierte Inhalte markieren (Watermarking): betrifft Anbieter; auf Dezember 2026 verschoben.
- Deepfakes kennzeichnen: KI-Bilder, -Videos und -Stimmen als künstlich ausweisen.
- KI-Texte mit öffentlichem Informationszweck kennzeichnen.
Wichtig: Kein Bestandsschutz. Auch ein Chatbot von 2023 muss ab dem 2. August 2026 konform sein.
Betrifft mich das?
- Interne KI-Nutzung (ChatGPT für E-Mails, Texte): nein — Mitarbeiter wissen, dass sie KI nutzen.
- Chatbot auf der Website, WhatsApp-Bot, KI-Telefonassistent: ja — Sie sind verantwortlich, dass Kunden das erkennen können.
Faustregel: Sobald eine KI unter Ihrem Firmennamen mit Kunden spricht, müssen Kunden das wissen.
Reicht mein Bot-Name als Kennzeichnung?
| Ihr Bot heute | Reicht das? |
|---|---|
| Bot heißt „Sarah", Foto einer echten Frau, Begrüßung ohne KI-Hinweis | Nein. Aktiver Eindruck eines Menschen. |
| Bot heißt „digitale Assistentin" mit fotorealistischem Avatar | Riskant. „Digital" ≠ „KI". |
| „KI-Assistent" im Fenster-Titel, aber nicht in der ersten Nachricht | Grenzwertig. Hinweis in die erste Nachricht. |
| Begrüßung: „Ich bin der KI-Assistent von [Firma]" + stilisiertes Avatar | Sauber. ✓ |
Der Hinweis gehört in die erste Nachricht, sichtbar im Chatfenster — nicht in AGB oder Datenschutzerklärung. Einmal pro Gespräch genügt.
Fertige Formulierungen zum Kopieren
Website-Chat:
„Hallo! Ich bin der KI-Assistent von [Firma]. Ich beantworte Ihre Fragen rund um die Uhr — bei komplexen Anliegen leite ich Sie an mein menschliches Team weiter."
WhatsApp-Bot:
„Danke für Ihre Nachricht! Hier antwortet der KI-Assistent von [Firma] — rund um die Uhr. Für einen Mitarbeiter: MITARBEITER schreiben."
E-Mail-Autoresponder:
„Diese Antwort wurde automatisch von unserem KI-Assistenten erstellt. Ein Mitarbeiter prüft Ihr Anliegen innerhalb von [Zeitraum]."
Bot mit eigenem Namen (z. B. „Clara"):
„Hallo, ich bin Clara, die KI-Assistentin von [Firma]. Wie kann ich Ihnen helfen?"
Voice-Bots am Telefon
Eingehende Anrufe:
„Herzlich willkommen bei [Firma]. Sie sprechen mit unserem KI-Telefonassistenten. Ich kann Termine vereinbaren und Fragen beantworten. Was kann ich für Sie tun?"
Ausgehende Anrufe:
„Guten Tag, hier ist der KI-Assistent der Praxis [Name]. Ich rufe an, um Ihren Termin am [Datum] zu bestätigen."
So setzen Sie es um — drei Einstellungen
- Begrüßungsnachricht anpassen — Formulierung von oben in das „First Message"-Feld Ihres Widgets.
- Name und Avatar prüfen — menschlicher Name + Foto = falscher Eindruck. Besser: stilisiertes Avatar.
- Consent-Dialog aktivieren — falls im Widget vorhanden, die sauberste Lösung.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Bußgeldrahmen: bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes — für KMU gilt der niedrigere Betrag.
Das realistischere Risiko: Abmahnungen. Fehlt die Kennzeichnungspflicht, kann das als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden — wie bei DSGVO- und Impressumspflichten. Die Umstellung kostet 30 Minuten; eine Abmahnung kostet vierstellig.
Die 30-Minuten-Checkliste
- ☐ Alle KI-Kontaktpunkte auflisten: Chat, WhatsApp, Telefon, E-Mail (5 Min.)
- ☐ Begrüßung/Ansage um KI-Hinweis ergänzen (10 Min.)
- ☐ Bot-Name und Avatar prüfen: wirkt es menschlich? Dann ändern (5 Min.)
- ☐ Consent-Dialog aktivieren, falls vorhanden (5 Min.)
- ☐ Selbst testen: sofort klar, dass eine KI spricht? (5 Min.)
FAQ
Muss jede Antwort gekennzeichnet werden? Nein. Einmal pro Gespräch, bei der ersten Interaktion.
Brauche ich einen Anwalt? Für einen normalen Website-Chatbot: in aller Regel nein.
Was gilt für Chatbots, die schon lange laufen? Kein Bestandsschutz — die Pflicht gilt ab dem 2. August 2026 für alle laufenden Systeme.
Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung? Nein. Der Hinweis muss im Chatfenster bzw. in der Telefonansage stehen.
Unsicher, ob Ihr Chatbot die Anforderungen erfüllt? Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch. Noch keinen KI-Assistenten? Im Artikel Was kostet ein KI-Telefonassistent? finden Sie die ehrliche Kostenrechnung.